Anlässlich der unsäglichen Diskussion, Empfänger von Arbeitslosengeld II würden zu hohe Leistungen erhalten, wie sie z.Beispiel im Stern und bei Frau Christiansen in der ARD geführt wurde, erklärt Bernd P. Holst:
In der Diskussion werden Äpfel mit Birnen verglichen. Selbst wenn Arbeitslosengeld II und Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit gleich hoch sind, stellt sich der Erwerbstätige besser. Letzterer erhält zusätzlich zu seinem Erwerbseinkommen Kindergeld und bei niedrigem Einkommen auch Wohngeld. Auf das Arbeitslosengeld II hingegen wird das Kindergeld angerechnet.
Konkret: Muss eine vierköpfige Familie beispielsweise mit 1.500 Euro Arbeitslosendgeld II inklusive Übernahme der Kosten der Miete auskommen, so hat der erwerbstaetige Familienvater einer vierköpfigen Familie zusaetzlich 308 Euro Kindergeld zuzüglich Wohngeld zu seiner Verfuegung.