Gelegentlich gibt es Schwierigkeiten mit den Sachbearbeitern beim Arbeitsamt, wenn Langzeitarbeistlose eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben oder dieses anstreben um aus der Isolation herauszukommen.

In diesen Fällen können Argumente helfen, wie Sie in in dem folgenden Brief verwendet wurden. Sehr geehrter Herr………. ,

zu Ihrer Anfrage, ob ehrenamtliches Engagement von Arbeitslosen seitens der Agentur für Arbeit zu Benachteiligungen führen kann, antworte ich wie folgt:

Die Bundesregierung hat in einem kontinuierlichen Prozess die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessert. Sie fördert bürgerschaftliches Engagement nachhaltig und ermutigt Menschen zu Eigenverantwortung und Teilhabe. Die Maßnahmen der Bundesregierung sind darauf ausgerichtet, bürgerschaftliches Engagement anzuregen, vor unwägbaren Risiken zu schützen und materielle Nachteile auszugleichen.

Diesbezügliche Entwicklungen und gesetzliche Veränderungen finden sich auch im Bereich Arbeitslosigkeit. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung teilt in der Broschüre „Ehrensache – Bürgerschaftliches Engagement in Deutschland“ auf Seite 21 (Stand Juni 2005) mit:

„Arbeitslose konnten bis 2002 nur eingeschränkt ehrenamtlich tätig sein. Mit dem Job-AKTIV-Gesetz hat die Bundesregierung das Engagement von Arbeitslosen wesentlich erleichtert, denn ehrenamtliche Tätigkeit kann die soziale und berufliche Integration von Arbeitslosen und damit die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt fördern. Arbeitslose können sich jetzt genau wie jeder andere bürgerschaftlich engagieren, ohne dass sich das negativ auf das Arbeitslosengeld auswirkt. Allerdings müssen sie ihre freiwillige Tätigkeit vorher mit ihrer Agentur für Arbeit abstimmen, damit die Vermittlung in Arbeit durch das Ehrenamt nicht gefährdet wird. Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit.“